Philosophie

Franchising ist ein modernes Vertriebskonzept, das auch in Deutschland immer mehr an Bedeutung gewinnt. Heute gibt es in Deutschland über 800 Franchisesysteme – Tendenz steigend. Das Franchisingsystem ist gekennzeichnet durch die Berechtigung zum Vertrieb des bewährten Dienstleistungs- oder Warenangebots eines Franchisegebers gegen Entrichtung einer Eintrittsgebühr und laufender Lizenzgebühren des Franchisenehmers. Besonders in finanz- und wirtschaftspolitischer Hinsicht bietet diese Form der Kooperation eine gute Möglichkeit zur Existenzgründung.
Im Gegensatz zu einer individuellen Neugründung liegt der Vorteil für den Franchisenehmer in einem geringeren Kapital- und Marktrisiko.

Eine ganze Reihe von Aspekten muss genau untersucht werden, bevor man sich für ein Franchise-System entscheidet. Die finanzielle Struktur eines Franchise-Konzeptes ist dabei sehr wichtig, genauso der bisherige Erfolg des Unternehmenskonzeptes. Unsere Spezialisten verfügen über ein breites Erfahrungspotential bei der Betreuung äußerst erfolgreicher Franchise-Systeme. Mandanten unserer Kanzlei wurden durch den Deutschen Franchiseverbandes e.V. mit dem Titel „Franchisegeber des Jahres“ und „Franchisenehmer des Jahres“ ausgezeichnet.

Unser Fachteam unterstützt Sie unter anderem durch folgende Leistungen:

  • Die Beratung von Franchisegebern und -nehmern in allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Erarbeitung und Prüfung von Franchiseverträgen
  • übernahme von Controlling-Aufgaben im Franchise-System
  • laufende Betreuung der Franchisenehmer in Fragen der Unternehmens- und Mitarbeiterführung, des Marketings sowie bei strategischen Fragestellungen
  • Die wissenschaftliche Fortentwicklung steuer- und wirtschaftsrechtlicher Fragestellungen zum Thema Franchising
  • Die Publikation von Informationen zum Thema Steuern & Rechnungswesen im Franchising